Moin,
Jeder der fotografiert, auch ein Amateur, ist ein „Urheber“ im Sinne der Gesetzes, damit ist sein Bild „geistiges Eigentum“ wie jedes Kunstwerk.
Jemand, der es in seinen Besitz bringen will, muss das Einverständnis des Urhebers einholen. Der Urheber kann es entweder kostenlos oder zu seinen Bedingungen abtreten.
Kalenderverlage, Zeitschriften, Zeitungen die Interesse an dem Produkt haben zahlen dafür Honorare. Bei einzigartigen Bilddokumenten können da ziemlich hohe Summen im Spiel sein.
Zur exklusiven oder einmaligen Auswertung kommt somit ein Vertrag zustande.
Dieser kann auch die Einschränkungen beinhalten die der Urheber fordert. Zum Beispiel in welchem Zusammenhang das Produkt veröffentlicht wird. Neuerdings ist mit der digitalen Bearbeitungs- und Manipulationsmöglichkeit, sowie der unkontrollierten Weitergabe Tür und Tor offen für unlautere Geschäftemacherei.
Das Mindeste, was dieser Vertrag beinhalten sollte, ist, dass der Erwerber eine zustellbare Adresse hat und worin die „Verwertung“ besteht.
Da dies im vorliegenden Fall nicht gegeben ist, auch wenn es dem Anschein nach eine hobbymäßige Spielerei ist, schließe ich den Thread und entferne den Link.
Sollte der Threaderöffner damit nicht einverstanden sein, kann er sich an den Administrator wenden.