Legal oder Illegal??

20Antworten
  1. #1
    Avatar von silo163
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    Standard Legal oder Illegal??

    Hallo

    Ich würde ganz gern mal eure meinung hören,und zwar wenn ich mir eine CD Kaufe und davon eine sicherheitskopie mache ist das legal,richtig?

    Wenn ich dann aber das orginal verkaufe und die sicherheitskopie behalte,was dann ??

    Muss ich dann etwa die sicherheitskopie mit verkaufen oder sogar vernichten???

  2. #2
    Avatar von computerdirk
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    Hallöchen,

    also soweit ich weiß ist jede Kopie illegal, bei der ein Kopierschutz umgangen werden muß...

  3. #3
    Avatar von Canard Sauvage
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    Genau wie Dirk es sagt - ein funktionierender Kopierschutz darf nicht umgangen werden. D.h. aber, dass der Kopierschutz auch funktionieren muß, also ist z.B. dass überspielen auf Kassette legal.

    Zum verkaufen - du darfst natürlich nicht die Sicherheitskopie behalten, was genau du damit machst ist dir überlassen (also du kannst die mit dem Original mitgeben oder halt vernichten), aber behalten darfst du die nicht.

  4. #4
    Avatar von Cloneadmin
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    Genau wie Dirk es sagt - ein funktionierender Kopierschutz darf nicht umgangen werden.
    Folsch.... Zur Zeit sieht die rechtliche Lage wie folgt aus:
    Wenn du einen Originale kaufst, und dir davon eine Sicherheitskopie machst, ist das so lange erlaubt, wie weit du die Original besitzt. D.h. man kauft z.B. eine der neuesten DVD´s (mit Kopierschutz) und macht sich davon eine Sicherheitskopie. Das wäre erlaubt, solange die Originale im Falle eines Falles in greifbarer Nähe ist.
    Aber: Es ist nicht erlaubt, diese Sicherheitskopie zu verkaufen, zu verschenken, was auch immer. Außerdem ist es nicht erlaubt diese Kopie zu behalten, wenn man die Originale verkauft.
    Also entweder die Kopie vernichten oder mit verkaufen. Wobei hier zu sagen ist, dass nur Geld für die Originale verlangt werden darf, wohingegen die Kopie nicht im Preis mit inbegriffen sein darf.
    Hoff ich hab nix vergessen.

  5. #5
    Avatar von PSMONSTER
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    und was ist wenn man die sicherungskopie "übersehen/vergessen" hat???

    greez

  6. #6
    Avatar von holleymcfly
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    Ich würde sagen: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Das ist genauso, wie wenn Du sie absichtlich behalten würdest!

  7. #7
    Avatar von Cloneadmin
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    Genau so ist es. Wenn dich wer beim "Vergessen" erwischt bist du dran. Egal ob Absicht oder nicht.

  8. #8
    Avatar von Canard Sauvage
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    Clone, ich muß dir da widersprechen, das kenne ich total anders. Das WAR mal so, aber wurde doch geändert. Man darf keinen Kopierschutz mehr umgehen.

  9. #9
    Avatar von Cloneadmin
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    Hm... dann stehen unsere Meinungen gegenüber, ich kenne das immer noch SO.

  10. #10
    Avatar von silo163
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    Hmm..danke erstmal für eure meinung!Scade ich hatte gehofft da eine gesetzeslücke gefunden zu haben..

    Wenn ich aber eine cd auf kassete überspiele dann ist da ja auch eine art den kopierschutz zu umgehen Canard Sauvage!
    ,und somit ja eigentlich auch wieder verboten laut Dirk !

  11. #11
    Avatar von PSMONSTER
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    die antw. auf meinen vorigen post war mir eigentlich eh klar...

    und was isses denn nun?

    interessantes thema

  12. #12
    Avatar von silo163
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    Also ich denke es ist,egal wie man es macht illegal,selbst wenn man es irgendwie hinbekommen würde den gesetzgeber zum nachdenken zu bekommen,würde er es so hindrehen das es auf jeden fall als illegal ausgelegt wird!

    Wie so vieles in unserem land,der staat darf einen bescheissen (sorry) wo er nur kann,versucht man es aber mal anders rum bekommt man tierisch ein auf den sack!

    In vielen dingen kann man wirklich sagen "Armes Deutschland"

  13. #13
    Avatar von El Supremo
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    @Canard Sauvage & Cloneadmin: Ich glaube, ihr habt beide mehr oder weniger Recht. Man darf eine Sicherungskopie machen, aber man darf nicht den Kopierschutz knacken. Aus diesem Grund wurden doch Brennprogramme entwickelt, die den Kopierschutz nicht knacken, sondern einfach mit kopieren. Oder nicht...?

  14. #14
    Avatar von computerdirk
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    Hallöchen,

    unter foglendem Link kann man sich mal schlau lesen, was das Urheberrecht angeht:

    https://www.internetrecht-rostock.de/urh ... ht-faq.htm

    Und steht ganz klar und deutlich drin das du keinen Kopierschutz umgehen darfst.

  15. #15
    Avatar von Canard Sauvage
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    Jo mit der Klausel einen FUNKTIONIERENDEN Kopierschutz und wenn du auf Kassette überspielst - dann gibt es da auch keinen Kopierschutz, der das verhindern sollte.

  16. #16
    Avatar von Cloneadmin
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    1. Wird die Privatkopie durch das neue Urheberrecht verboten?

    Nein. Die Änderungen in § 53 UrhG dienen vor allen der Klarstellung hinsichtlich der Geltung des § 53 UrhG auch für die digitale Vervielfältigung. Eine inhaltliche Änderung gegenüber dem geltenden Recht ergibt sich daraus nicht. In diesem Zusammenhang muß darauf hingewiesen werden, dass die Privatkopie lediglich als zulässig angesehen wird, ein Recht auf Privatkopie läßt sich aus dem § 53 UrHG nach unserer Auffassung nicht herleiten.
    4. Darf ich zukünftig einen Kopierschutz knacken, um mir CDs oder DVDs zu kopieren?

    Eindeutige Antwort: nein!

    §§ 95 a ff. UrhG sieht einen 'Schutz technischer Maßnahmen' vor. Gemäß § 95 Abs. 1 UrhG dürfen technische Maßnahmen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden. Der Kopierschutz bei Audio-CDs oder DVDs darf somit zukünftig auch zum Zwecke der Privatkopie nicht mehr geknackt werden.
    Quelle: Dirks-Link (Dito)

    Alles gut und schön. Aber ich glaube ihr verwechselt Privatkopie mit SICHERHEITSKOPIE. Auch dort gibt es einen unterschied. Bei einer Privatkopie, muss man nämlich nicht unbedingt die Originale noch in seinem Besitz haben

  17. #17
    Avatar von schmidtchen
    schmidtchen ist offline

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    Moin,
    Zitat Zitat von silo163
    Wie so vieles in unserem land,der staat darf einen bescheissen (sorry) wo er nur kann,versucht man es aber mal anders rum bekommt man tierisch ein auf den sack!
    Vielleicht denkst du mal darüber nach, welchen Sinn das Ganze hat.
    "Der Staat" macht Gesetze. In diesem Fall zum Schutz eines Urhebers. Der hat nämlich Anspruch darauf, das sein Werk nicht einfach entwendet wird.
    Das hat sogar dein Fahradhändler. Dem kannst du auch nicht das Ausstellungsstück von der Tür wegnehmen, selbst wenn es fahrlässigerweise ungesichert ist.
    Beides ist Diebstahl.
    Soweit der Vergleich. Eine andere Sache ist bei 'Software' eine Sicherungskopie. Ein Fahrrad kann man nicht klonen. Bei Software habe ich 2 identische Produkte. Damit kann ich nicht einfach 2 Interessenten beglücken. Denn das könnten dann auch 1000 sein. Oder ist der Begriff 'Produktpiraterie' bei dir abhängig von der Stückzahl?

  18. #18
    Avatar von computerdirk
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    Hallöchen,

    die Sicherheitskopie gibt es nur bei Software. Bei Filmen und Musik gibt es nur die Privatkopie. Aber trotzdem bleibt: Man darf keinen Kopierschutz umgehen. Und da heute jede DVD und jede Audio-CD mit einem Kopierschutz versehen ist, ist die Kopie nicht erlaubt.

  19. #19
    Avatar von silo163
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    Ich denke in einem sind wir uns einig egal wie man sich eine kopie zaubert,sprich auf kassete spielen oder kopierschutz knacken es ist verboten!
    Und wie ich schon erwähnt habe denke ich das wenn man sich eine cd auf kassete spielt diese dann wiederum auf den PC spielt und dann wieder auf CD brennt ist das auch eine art den kopierschutz zu umgehen.
    Das einzige was ich mir vieleicht vorstellen könnte ist das in diesem fall das strafmaß evtl. etwas geringer ausfallen könnte als wenn man einen kopierschutz dierekt knackt!

  20. #20
    Avatar von schmidtchen
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    Moin,
    1. ist der Umweg über ein analoges System ungefähr so, als wenn du deinen Magnetbandrecorder mit Mikro im Kino in die Luft hältst. Dann machst du keinen Mitschnitt , sondern nur eine Reportage mit Husten und Knacken.
    2. Über das Strafmaß befinden die Gerichte. Da kommt man u.U. hin. Ob dein Anwalt billiger ist, als das Objekt der Begierde legal zu erwerben, wage ich zu bezweifeln.

  21. #21
    Avatar von silo163
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    Zitat Zitat von schmidtchen
    Moin,
    1. ist der Umweg über ein analoges System ungefähr so, als wenn du deinen Magnetbandrecorder mit Mikro im Kino in die Luft hältst. Dann machst du keinen Mitschnitt , sondern nur eine Reportage mit Husten und Knacken.
    2. Über das Strafmaß befinden die Gerichte. Da kommt man u.U. hin. Ob dein Anwalt billiger ist, als das Objekt der Begierde legal zu erwerben, wage ich zu bezweifeln.

    da gebe ich dir auch volkommen recht!

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