immer wieder tauchen hier im Forum Fragen zu Tauschbörsen wie z.b. Emule, Bittorent oder LimeWire oder ähnlichem auf.
Allerdings scheinen die meisten User nicht zu wissen das die Filme, Musik oder Software, die sie sich dort herunterladen, dort illegal zum Download angeboten werden und sie sich mit der Teilnahme an diesen Tauschbörsen selbst auch strafbar machen.
Darum mal hier einige Links zum Thema Urheberrecht unter denen sich diese User mal informieren können:
so leute den nochmal ne frage gibt es in tauschbösen die eigentlich auch nichturheberrechtliche geschützte daten austauschen kenne da zb. lime wire fragt immer nach ob die lizenz oder so ausreicht und ob ich trotzdem loaden will ist das den illegal also die nicht urheberrechtlichegeschützt sind
da gleich nochmal so eine frage zu paar freunde von mir haben usenext und bezahlen was können sich aber auch die neusten filme und sowas runterladen ist so etwas legal wen man für so und so viele gigabytes was bezahlt?
da gleich nochmal so eine frage zu paar freunde von mir haben usenext und bezahlen was können sich aber auch die neusten filme und sowas runterladen ist so etwas legal wen man für so und so viele gigabytes was bezahlt?
in diesem Falle bezahltst du bzw. deine Freunde aber nur an den Diensteanbieter Usenext dafür das er euch den Zugang gewährt aber nicht für die Filme und damit ist das absolut illegal...
also in Deutschland ist das ganze Zeug mit Kopierschutz und blablabla ja total streng im Gegensatz zu Österreich. Ich komme aus Österreich und ich gebe zu ich lad manchmal Sachen runter.
Stimmt das das in Deutschland jetzt die Computer überprüft werden?
störend ist das ganze ja schon. Aber wenn sie es tatsächlich nur auf richterlichen Befehl machen, und auch Erfolge beweisen können, gebe ich mich damit zufrieden.
Seit 1.1.2008 gilt ein neues Urheberrecht. Wer gerne die eine oder andere CD brennt, sollte einige Regeln beachten, um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten. „Nach wie vor ist ein Musik-Mix für gute Freunde oder private Feiern erlaubt“, sagt Bernhard Rohleder vom Branchenverband BITKOM. „Bei illegalen Downloads im Internet hat sich die Rechtslage aber verschärft.“ Alle Rechte liegen weiter beim Urheber eines Werks. Privatkopien werden lediglich geduldet – ein Recht darauf gibt es nicht. Wer Familienmitgliedern und engsten Freunden einen Musik-Mix brennen will oder eine Sicherungskopie anfertigt, darf das weiter tun. Allerdings ist nur eine geringe Anzahl von Kopien für den Eigenbedarf zulässig. Wichtig ist, dass man über die Originale verfügt oder sich diese legal besorgt hat. Wenn Originale einen Kopierschutz haben, dürfen sie nur analog kopiert werden – zum Beispiel von CD auf Kassette. Offensichtlich rechtswidrige Angebote im Internet dürfen nicht herunter geladen werden. Das hat der Gesetzgeber jetzt klargestellt.
Kein schlechtes Gewissen
Alle Rechte liegen weiter beim Urheber eines Werks, zum Beispiel einem Musiker oder dem Rechteinhaber. Privatkopien werden lediglich geduldet – ein Recht darauf gibt es nicht. Wer sich an die folgenden Regeln hält, muss aber kein schlechtes Gewissen haben. Im Preis für CD- und DVD-Brenner sowie Rohlinge sind Urheberrechtsabgaben enthalten, die über Verwertungsgesellschaften an Künstler oder Musikverlage fließen. Wer zu Hause CDs kopiert, zahlt also auch Geld an die Urheber. Doch unbegrenztes Kopieren ist nicht erlaubt.
Einige Kopien sind erlaubt
Wenige Kopien sind unproblematisch: Wer Familienmitgliedern und engsten Freunden einen Musik-Mix brennen will oder eine Sicherungskopie anfertigt, darf das weiter tun. Allerdings ist nur eine geringe Anzahl von Kopien für den Eigenbedarf zulässig. Eine feste Grenze gibt es nicht. Vor Jahren hat jedoch die Rechtsprechung maximal sieben Kopien erlaubt. Wichtig ist, dass man über die Originale verfügt oder sich diese legal besorgt hat. Ebenfalls in Ordnung ist, sich die Original - CD eines guten Freundes zu brennen.
Kopierschutz nicht umgehen
Wenn Originale einen Kopierschutz haben, dürfen sie nur analog kopiert werden – zum Beispiel von der CD auf eine Kassette. Der Inhalt darf also nicht auf eine andere CD gebrannt werden. Ein übliches PC-Brennprogramm erkennt normalerweise den Kopierschutz und weist den Benutzer darauf hin. Oft informiert auch der Hersteller auf der Verpackung über den Kopierschutz. Wer versucht, die Sperre bewusst zu umgehen, macht sich strafbar. Dann drohen Geldstrafen, bei gewerbsmäßigem Handel mit Raubkopien sogar Haftstrafen von bis zu fünf Jahren. Schon eine einzige Raubkopie ist in diesem Fall illegal.
Gefährliche Urlaubsschnäppchen
Shoppen in den Ferien ist beliebt – und nicht selten sind die Angebote besonders günstig. Da greifen Reisende gern zu und kaufen neue CDs oder DVDs. Doch sollten sie bei sehr günstigen Angeboten misstrauisch sein: Es kann sich dabei um professionelle, täuschend echt wirkende Raubkopien handeln – sie kann der Zoll ersatzlos beschlagnahmen. Wer sehr viele dieser CDs oder DVDs im Gepäck hat, steht schnell im Verdacht, damit gewerblich zu handeln – und hat dann den Staatsanwalt im Nacken
Unrechtmäßige Vorlagen
Wer eine offensichtlich unrechtmäßige Kopie weiter vervielfältigt, macht sich strafbar. Das gilt zum Beispiel für Kopien von kopiergeschützten Original-CDs. Gebrannte Spielfilme sollten immer misstrauisch machen – nahezu alle DVDs enthalten nämlich einen Kopierschutz. Bei Filmen, die für die Kinos angekündigt, aber noch nicht angelaufen sind, ist die Legalität grundsätzlich zweifelhaft. Denn wie sollten sie legal als DVD in Umlauf gekommen sein?
Finger weg von illegalen Downloads
Offensichtlich rechtswidrige Angebote im Internet dürfen nicht heruntergeladen werden. Das hat der Gesetzgeber jetzt klargestellt – das bisherige Urheberrecht war hier nicht eindeutig. Vorsicht also bei kostenlosen Film- und Song-Angeboten aus zweifelhaften Quellen. Bei legalen Musik-Anbietern im Netz sind Downloads meist kostenpflichtig. Stehen Lieder gratis zur Verfügung, sollten Nutzer genau hinschauen – vor allem, wenn die gleichen Stücke anderswo Geld kosten. Besser genau prüfen, ob sie urheberrechtlich geschützt sind. Manchmal bieten Künstler und kommerzielle Anbieter aber Gratis-Songs zu Werbezwecken an – dann ist der Download rechtlich unbedenklich.
Vorsicht bei Online-Tauschbörsen
Um solche Börsen zu nutzen, muss man in der Regel Teile der eigenen Festplatte für andere Nutzer zugänglich machen. Wer die Anweisungen nicht richtig liest und den falschen Klick macht, öffnet vielleicht unbewusst sein Musik-Archiv. Damit werden jedoch schnell urheberrechtlich geschützte Werke öffentlich zugänglich gemacht – und das ist strafbar.
Downloads nicht unbegrenzt kopieren!!!
Mittlerweile gibt es zwar viele Angebote im Internet, um Musik legal herunter zu laden. Die Titel können dann auf dem PC gespeichert und angehört werden. Komplizierter wird es aber, wenn die Musik auf andere Datenträger überspielt werden soll: Zwar dürfen die Titel auf eine CD gebrannt werden; allerdings ist es nach den Nutzungsbedingungen oft untersagt, sie auf weitere CDs zu brennen oder auf MP3-Player zu überspielen. Manche Downloads haben ohnehin einen Kopierschutz.
Urheberrechte auf der Homepage!!!
Auch für private Internet-Seiten gilt das Urheberrecht. So schön es sein kann, Urlaubsfilme mit Musik zu untermalen oder das Lieblingslied zu spielen – Vorsicht ist angebracht! Wer auf solche Gimmicks nicht verzichten will, muss sich in der Regel an die Gema wenden und Rechte erwerben. Das gilt auch für Podcasts, also selbst produzierte Radiosendungen im Netz. Soll beim eigenen Podcast Musik gespielt werden, ist es besser, die Rechte genau zu klären. Andernfalls macht man Inhalte ohne Erlaubnis öffentlich zugänglich.
Das Gleiche gilt für Bilder – selbst wenn sie schnell von einer anderen Webseite kopiert und auf der eigenen eingefügt werden können. Aufgepasst auch bei Landkartenausschnitten: Wer den Weg zu einer Party zeigen will, sollte lieber selbst eine Skizze machen – denn natürlich haben auch die Kartenverlage geschützte Rechte an ihren Produkten.
PC-Software nicht vervielfältigen!!!!
Das Kopieren kommerzieller Computerprogramme für den Privatgebrauch ist meist untersagt und es gibt auch für wenige Kopien keine Ausnahme. Kopien sind allenfalls erlaubt, wenn sie für die bestimmungsgemäße Nutzung der Software benötigt werden oder wenn Sicherungskopien erforderlich sind. Die Hersteller weisen in den Nutzungsbedingungen darauf hin – und gehen mittlerweile verstärkt gegen Raubkopien vor. Anders liegt der Fall bei kostenlosen Freeware-Programmen – dort ist das Kopieren sogar ausdrücklich erwünscht.