Ich weiß nicht, wo ich das Thema hier sonst platzieren soll. Es geht mehr um Rechtliches als um Technisches.
Heute hat ein Techniker von M-net die Fritzbox bie mir installiert, es gibt aber keine WLAN-Verbindung (z.Zt. habe ich WLAN über einen Simkarten-Router). Es kommt die Meldung, dass "keine Verbindung zum Adapter" besteht. Der Techniker meinte, es liegt an meiner Hardware, von Seiten von M-net wäre alles ok.
Für den Fall, dass das Problem technisch nicht oder nicht mit verhältnismäßigen Kostenaufwand (PC-Service) zu lösen ist, wäre meine Frage:
Kann ich den Vertrag (Mindestlaufzeit 24 Monate) unter Verweis auf fehlende WLAN-Verbindung vorzeitig lösen?
Nur darum geht es mir, nicht um technische Lösungsvorschläge, die ich In Ermangelung an Kenntnissen sowieso nicht umsoetzen kann.
Servus! Nun, zuerst einmal, wegen fehlender WLAN-Verbindung kannst du meiner Meinung nach NICHT den Vertrag auflösen. Im Übrigen darf kein Forum Rechtsberatung in irgend einer Form anbieten.
Welche Fritzbox ist es denn? Und welchen WLAN-Adapter nutzt du? Hast du den korrekten WLAN-Schlüssel eingegeben?