Also folgendes: wir bezahlen seit Jahren für eine 6mbit Leitung. Bisher haben wir aber gerade mal ein Drittel dieser Geschwindigkeit gesehen.
Wenn man bei 1und1 die Verfügbarkeit für "bis zu" 50mbit prüft, sagt die Seite das wäre machbar. Hinzu kommt dann noch, dass bei dem Ergebnis direkt da steht "bei ihnen ist auch DSL 100 ("bis zu" 100mbit) verfügbar".
Okay... Kann mal bitte jemand klarstellen in welchem Rahmen dieses "bis zu" liegen MUSS? Weil entweder wird man hier (sry) komplett verarscht von denen oder der Prüf-Algorithmus ist verbuggt und gibt immer den Wert "true" zurück, denn wir bekommen wie gesagt noch nicht einmal unsere 6 hier.
Und wäre es eigentlich ein strafbarer Betrugsversuch, wenn so ein Verfügbarkeitscheck einem einen Vertrag anbietet, in dem eine höhere Geschwindigkeit zu einem natürlich viel höheren Preis angeboten wird, welche in der Realität aber nie und nimmer möglich wäre?
(Naja, 5mbit wären ja machbar...würden die Deppen uns mal auf den richtigen Verteiler schalten!!!)
Ich bitte dich zu mäßigen, bei 1&1 gibt es keine Deppen, wie du sie zu bezeichnen beliebst.
Wie würde es dir gefallen nochmal 5€ Aufpreis zu zahlen weil 1&1 dich auf den "richtigen" Verteiler schaltet und dann die teurere Technik der Telekom nutzen muss? Nennt sich Regio-Zuschlag. Da wärst du garantiert einer der Ersten, die sich wieder beschwert.
Und du kennst anscheinend den Unterschied nicht zwischen deinem Anschluß und den 100MBit, deiner ist ADSL, das andere VDSL und das setzt komplett auf Telekom-Technik. Und da kann dir 1&1 dann auch nur das liefern, was dir die Telekom auf deiner Leitung zubilligt. Die haben auch eine nette, kleine Datenbank mit allen Dämpfungswerten und können dir genau sagen, was du bekommst. Ein Anderer Mitbewerber hat jedoch keinen Einblick in diese Daten und kann somit nur raten bzw. pauschal sagen, was maximal in deiner Gegend möglich ist. Was es dann wird hängt von der Entfernung und dem Leiterquerschnitt ab, was dann den Leitungswiderstand und die daraus resultierende Leitungsdämpfung ausmacht.
Okay... Kann mal bitte jemand klarstellen in welchem Rahmen dieses "bis zu" liegen MUSS? Weil entweder wird man hier (sry) komplett verarscht von denen oder der Prüf-Algorithmus ist verbuggt und gibt immer den Wert "true" zurück, denn wir bekommen wie gesagt noch nicht einmal unsere 6 hier.
Ich gebe zu bedenken, was die Herren Anwälte eigentlich wissen sollten, dass ein Amtsgerichtsurteil nur und ausschließlich für den vorliegenden Fall gilt. Es hat keinerlei Grundsätzlichkeit und jedes andere Gericht kann, sogar bei absolut gleich liegenden Fällen, anders entscheiden.
Es ist also nicht den Speicherplatz wert, auf dem es im Internet gespeichert ist.