Garantie Anspruch?

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  1. #1
    Avatar von Jodachen
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    Standard Garantie Anspruch?

    Hallo Leute,
    also nach zwei Jahren des flüssigen laufens hat sich jetzt wohl mein CPU verabschiedet. Es handelt sich um einen AMD Phenom II x4 940 in der Box version.
    In seiner Betriebsdauer hatte ich ihn auch das ein oder andere mal spaßeshalber übertacktet, jedoch lief er die meiste Zeit, und auch als er den löffel abgegeben hat, im Orginaltackt.
    Nun habe ich gerde gelsen das man bei AMD Box versionen 3 Jahre Garantie hat.

    Bin ich dennoch berechtig Garantie ansprüche zu stellen?

    mfg

  2. #2
    Avatar von Bernard Sheyan
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    Wen wir uns ganz streng an die Vorgaben und Richtlinien halten hast du mit dem Übertakten den Garantieanspruch verloren, da er keine BlackEdition war und somit zum Übertakten gedacht.

    Wenn du es nicht übertrieben hast und er die meiste Zeit im Normaltakt lief würde ich es trotzdem versuchen.

  3. #3
    Avatar von Jodachen
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    Hey ich hab soga ne Black Box, wusste aber nich das man das dann übertackten darf, dann sollte das ja eigendlich kein Problem sein. Ich probier es mal

  4. #4
    Avatar von Bernard Sheyan
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    AMD hat die BlackEdition mit offenem Multi herausgebracht um leichtes Übertakten zu ermöglichen ohne das ganze System dabei mit einzubeziehen, da der Systemtakt an und für sich unangetastet bleibt. Auf Anfrage gibt AMD auch Auskunft, dass man beim Phenom 4GHz nicht anstreben oder gar überschreiten sollte.

    Tritt also ein Garantiefall auf, der nicht auf das Übertatken zurückzuführen ist, gibt es auch keine Probleme

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