Wie andere hier schon meinten: Die Einstellgebühr gibts nicht zurück, wenn du deine Artikel nicht losgeworden bist. Auf dem Flohmarkt kannst du deine Standgebühr ja auch nicht zurückverlangen, nur, weil keiner was gekauft hat. Du hast den AGBs von eBay zugestimmt, als du dein Angebot eingestellt hast und der Rest ist eben dein 'Risiko'.
Und ich weiss jetzt nicht wie es bei ebay ist, aber bei ricardo.ch sind die Einstellungsgebühren 0.40 Schweizer Franken, und das sind ja nicht wirklich viel.
Man muss schon sehr arm sein, wenn man wegen so wenig Geld einen Aufstand macht!
Ich seh es so. Wenn man etwas einstellt benutzt man den Server von ricardo.ch oder ebay und braucht ihre Dienstleistung. Also wollen sie Geld und sie können auch nichts dafür, wenn du es nicht verkaufst.. also kann man die einstellgebühren nicht zurückverlangen.